Die basisdemokratische Grundlage der ^DachGeno ist die Generalversammlung. Alle ordentlichen Mitglieder haben dort eine Stimme, unabhängig von der Höhe ihrer Geschäftsanteile. Investierende Mitglieder – das sind Mitglieder, die explizit nicht wohnen oder aktiv sein wollen, sondern „nur“ Kapital einbringen – haben keine Stimme.
In der Generalversammlung werden die Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt. Seine Aufgabe ist es, ein prüfendes Auge auf den Vorstand und die Entwicklung der Genossenschaft zu werfen. Zu seinen Aufgaben gehört auch, den Vorstand zu ernennen, welcher die Genossenschaft leitet und nach außen repräsentiert.
Die Mitglieder, die sich aktiv einbringen, arbeiten in Arbeitsgruppen – zum Beispiel in der AG Immobilien, der AG Öffentlichkeitsarbeit oder der AG Verwaltung. Auch Wohnprojektgruppen und Hausgruppen können und sollen aktiv mitarbeiten und sich in Beiräten organisieren. Ein Beirat wird von der Generalversammlung beschlossen und berät den Vorstand.
Die ^DachGeno wird vom Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V. (PdK) geprüft. Das bedeutet, dass regelmäßig kontrolliert wird, ob die Genossenschaft sicher wirtschaftet.
