Investieren

Du möchtest etwas Geld in die Förderung der sozialen Wohnraumversorgung stecken? Melde Dich bei uns – wir suchen aktuell Nachrangdarlehen für das Projekt Wittelsbacherallee 89!

Denn durch kleine Beiträge von vielen Menschen kann Großes erreicht werden: Das zeigt uns das erfolgreiche Mietshäuser-Syndikats-Modell. Gerade auch Menschen, die schon sicher und zufrieden wohnen, können einen solidarischen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungsversorgung leisten. Lese hier mehr dazu.

Die ^DachGeno kann auf zwei Weisen finanziell unterstützt werden: über eine Mitgliedschaft und über ein Nachrangdarlehen (d.h. einen Direktkredit). Mit einer Mitgliedschaft unterstützt Du die Genossenschaft strukturell (mehr zu den Rechten und Plichten, die mit einer Mitgliedschaft einhergehen, hier). Je mehr Kapital die Genossenschaft durch ihre Mitglieder hat, desto besser kann sie ihre Ziele erreichen.

Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen nutzen wir zur Finanzierung konkreter Immobilienprojekte.

Es handelt sich dabei um Kredite von Privatpersonen (Mitgliedern und nicht-Mitgliedern), die direkt und ohne Umwege über eine Bank an die Genossenschaft gegeben werden. Sie haben eine vertraglich festgelegte Laufzeit von mindestens zwei Jahren und eine Zinssatzhöhe bis maximal 1,4 %.

Und so geht’s:

  1. Sende uns eine Mail an finanzen@dachgeno.de.
  2. Wir beantworten Fragen und schicken Dir einen Direktkreditvertrag sowie alle weiteren Infos zu.

Du bist Dir noch unsicher, ob das das Richtige für Dich ist und hast Fragen? Dann melde Dich gerne unter finanzen@dachgeno.de.

FAQ Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen sind Geldbeträge, die Privatpersonen der DachGeno direkt – das heißt ohne Umweg über eine Bank – zur Verfügung stellen. Daher werden sie auch als Direktkredite bezeichnet. Dafür wird zwischen der Geldgeber:in und der DachGeno ein Kreditvertrag abgeschlossen. Die DachGeno ist auf zinsgünstige Kredite angewiesen, um günstige Mieten erreichen zu können. Geldgeber:innen erhalten die Möglichkeit einer transparenten, sozialen und nachhaltigen Geldanlage, mit der eine junge Wohnungsgenossenschaft unterstützt wird.
Die Nachrangigkeit alternativer Finanzierungsformen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, da die Direktkredite sonst als Bankgeschäft gelten würden. Laut Gesetz werden damit private Darlehensgeber:innen im Fall einer Insolvenz nachrangig behandelt. Das bedeutet, dass zuerst andere Gläubiger – in unserem Fall vor allem die Bank – ihr Geld zurückbekommen würde. Dies wird so in der sogenannten Rangrücktrittsklausel in deinem Kreditvertag geregelt.
Keine Frage – andere Formen der Geldanalage sind in ökonomischer Hinsicht lukrativer. Aber in der DachGeno investierst Du Dein Geld solidarisch: Die Genossenschaft sichert dauerhaft bezahlbaren Wohnraum und wirkt der Immobilienspekulation entgegen. Wir ermöglichen eine langfristige und soziale Geldanlage – Du weißt immer, wo Dein Geld ist und was damit passiert. Die Satzung der DachGeno schließt private Bereicherung durch Gewinne oder Spekulation aus.
Bankübliche Sicherheiten können und dürfen wir Dir nicht garantieren. Im Fall einer Insolvenz der Genossenschaft sind wir verpflichtet, zuerst andere nicht-nachrangige Gläubiger, etwa Banken, zu bedienen, erst danach werden die Kreditgeber:innen ausbezahlt.
Der soziale Charakter des Projekts wird durch niedrige Zinsen maßgeblich unterstützt. Eine niedrige Zinsbelastung garantiert dauerhaft günstige Mietpreise und ermöglicht uns, die Bankkredite schneller zu tilgen. Unabhängig von Höhe und Laufzeit kannst Du Deinen Direktkredit je nach Angebot bis maximal 1,4 % verzinsen lassen.
Die DachGeno nimmt Nachrangdarlehen ab einer Höhe von 1.000 € entgegen. Geringere Beträge sind wegen des Verwaltungsaufwands ungünstig.
Nachrangdarlehen können befristet oder unbefristet bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen werden. Kredite mit langen Laufzeiten, wie zehn oder mehr Jahren, sind für uns besser, weil sie hohe Planungssicherheit und niedrigen Verwaltungsaufwand bedeuten. Gerade bei hohen Krediten ist das wichtig. Befristete Direktkredite enden automatisch nach der vereinbarten Zeit. Bei unbefristeten Krediten beträgt die Kündigungsfrist mindestens sechs Monate zum Halbjahresende. Wir bitten Dich, die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen einzuhalten, damit wir Planungssicherheit haben. Zu einem fairen Umgang gehört für uns aber auch, dass wir uns bemühen, die Rückzahlung Deines Geldes gegebenenfalls vorzeitig zu ermöglichen.
Im Gegensatz zu Banken sind wir nicht berechtigt, Kapitalertragssteuer einzubehalten und abzuführen. Das bedeutet, dass Du selbst dafür verantwortlich bist, Erträge aus Direktkrediten im Zuge Deiner Einkommenssteuererklärung anzugeben. Dazu wird auf Wunsch eine Bescheinigung über die Zinseinnahmen ausgestellt.