Besuch von Minister Kaweh Mansoori

Am 27. Juli 2026 hatten wir hohen Besuch bei uns in der Genossenschaft – der hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum – Kaweh Mansoori war da und wir hatten eine super Zeit.

Es wurde rege diskutiert und besichtigt in unserem aktuellen Bauprojekt in der Wittelsbacherallee in Frankfurt am Main.
Bei Kaffee, Muffins und Besichtigung haben wir besprochen was wir machen:

  • Bezahlbares Wohnen – durch den Verzicht auf Gewinne.
  • Nachhaltiges Bauen – durch konsequenten Reuse und nachhaltige Baustoffe.
  • Genossenschaftliches Wohnen – zum Schutz vor Kündigung und Bestärkung aktiver Teilhabe an Wohnentscheidungen.
  • Umfängliche Sanierung und Umbau – um mit erneuerbaren Ressourcen zu heizen, Wasser zu sparen, umfänglich zu dämmen.
  • Gemeinschaftliches Wohnen – mit individueller Flächenreduzierung und geteilten Gemeinschaftsräumen.

Neben guten Gesprächen und viel Anerkennung für unsere Arbeit ging es aber natürlich auch um die Fallstricke und Hürden die wir nehmen müssen und wo wir Unterstützung von der Landesregierung wünschen. Wir haben eine Zusammenfassung unserer Forderungen und Anregungen für die hessische Landesregierung erstellt und dem Minister Kaweh Mansoori überreicht.

Vereinbart ist zu den verschiedenen Punkten im Gespräch zu bleiben.

1. Mietrechtliche Instrumente stärken
Genossenschaften sind Teil der Lösung der Wohnungskrise im Rhein-Main-Gebiet. Um sich als Alternative am Wohnungsmarkt zu etablieren braucht es jedoch vor allem auch Instrumente, die den Wohnungsmarkt aktiv gestalten und ein Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhungen, illegalen Leerstand und horrende Kaufpreise. Hier kann die Landesregierung konkret wirken:

  • Das Umwandlunsgverbot muss wieder eingeführt werden.
  • Eine Wohnraumzweckentfremdung muss eingeführt und konsequent umgesetzt werden.
  • Die Verordnung der Mietpreisbremse muss erneuert und rückwirkend in Kraft treten.

2. Strukturförderung für genossenschaftliche Projekte flächendeckend sichern
Wohnungsbaugenossenschaften brauchen in der Gründungsphase Zeit und Mittel für Konzeption, Organisation und Professionalisierung. Wir fordern die Einführung einer hessischen Strukturförderung – analog zum Münchner Vorgehen, das seit Jahrzehnten Genossenschaften erfolgreich fördert.

3. Wohnungsbauförderung genossenschaftlich wirksam machen und praxisgerecht ausbauen
Für junge Wohnungsgenossenschaften ist es schwer, die Wohnungsbauförderrichtlinien zu nutzen, u. a. aufgrund der Subjektförderungslogik. Wir bitten um eine mittelfristige Weiterentwicklung hin zu eigenen, genossenschafts- und gemeinwohlorientierten Förderrichtlinien – z. B. in Anlehnung an bewährte Hamburger Ansätze zum genossenschaftlichen Eigentum.

4. Zugänge zum genossenschaftlichen Wohnen stärken – Eigenkapital und Finanzierung realitätsnah ermöglichen
Hohe Genossenschaftsanteile sind für viele Zielhaushalte nicht leistbar, der KfW-Kredit 134 scheitert in der Praxis häufig an fehlender Kredit-Zugangsfähigkeit. Wir wünschen uns eine aktive Unterstützung durch das Land – bessere Informations- und Beratungsarbeit sowie flankierende Instrumente wie Bürgschaften oder Fondsmodelle, damit der Kredit tatsächlich den Bedarfsgruppen zugutekommt.

5. Gemeinwohlpriorisierung in der Wohnungsbauförderung verankern
Die Mittel der Wohnungsbauförderung sind derzeit häufig ausgeschöpft. Wir fordern, in der Förderentscheidung und -anwendung eine klare Gemeinwohlpriorisierung vorzusehen – gemeinwohlorientierte Akteure schaffen langfristig preisstabilen Wohnraum und erhöhen die Wirkung der Wohnungsbauförderung nachhaltig.

6. Landesberatungsstelle langfristig fördern
Gemeinwohlorientierter Wohnungsbau braucht begleitende intermediäre Strukturen, die Projekte beraten, Förderanforderungen praktisch übersetzen und Hürden in der Umsetzung abbauen. Wir fordern einen verlässlichen Ausbau solcher Strukturen – beispielhaft die Landesberatungsstelle gemeinschaftliches Wohnen in Hessen.

7. Hessische Bauordnung für Genossenschaften konsequent anwenden
Seit kurzem erlaubt die Hessische Bauordnung gelockerte Vorschriften für neue Formen des Wohnens und Bauens (§73 Abs. 1 Nr. 3). Wir wünschen uns von der Landesregierung, dies mit den lokalen Ämtern konsequent in die Praxis zu bringen und Anwendungsfälle positiv zu begleiten.